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Für die SPD ergeben sich mit dem sogenannten Ankerzentrum zahlreiche Fragen

SCHWEINFURT – Nachdem die Erstaufnahmeeinrichtung ab 1. August 2018 zu einem sogenannten Ankerzentrum umgewandelt werden soll, hat Ralf Hofmann im Namen der SPD-Stadtratsfraktion zur nächsten Sitzung OB Sebastian Remelé mit folgendem Antrag um die Beantwortung einiger Fragen gebeten.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

für alle überraschend mussten wir vergangenen Donnerstag in der Zeitung lesen, dass die Erstaufnah-meeinrichtung ab 1. August 2018 zu einem sogenannten Ankerzentrum umgewandelt werden soll. Wir bitten Sie hierzu, folgende Fragen zur kommenden Stadtratssitzung zu beantworten:

1. In der Presseinformation der Stadt vom 21. Juni steht, dass Sie am späten Mittwochnachmittag, also dem 20. uni, von Innenministerium und Regierung von Unterfranken über den Ministerbeschluss vom 5. Juni informiert wurden.
Durch wen konkret ist die Information erfolgt?

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2. Ist aus dem Ablauf zu folgern, dass bei den Gesprächen, die Sie und Herr Landrat Töpper mit dem Freistaat zur Einrichtung des „Ankerzentrums“ in den Connbarracks geführt haben, noch keine Rede von der Umwidmung der Erstaufnahmeeinrichtung war?

3. Liegt der Stadt Schweinfurt eine Konzeption vor, was der Freistaat überhaupt konkret unter einem Ankerzentrum versteht oder muss sie sich auf Presseveröffentlichungen verlassen?

4. Ist mit der Umwidmung der Erstaufnahmeeinrichtung irgendeine Gegenleistung des Freistaats für die Stadt Schweinfurt verbunden?

5. Wird die Stadt Schweinfurt gegen diese Umänderung der Nutzung in den Ledward Barracks gegen den Freistaat vorgehen?

6. Ist in dem mit der Regierung von Unterfranken geschlossenen Mietvertrag eine Nutzungsänderung ohne Zustimmung des Vermieters vorgesehen?

7. Ist zu erwarten, dass ab 1. August alle Asylsuchenden in Unterfranken ohne Bleibeperspektive bis zu einer Größe von 1.500 Personen nun nach Schweinfurt verlegt werden?

8. Flüchtlinge ohne Bleibeperspektive werden in vielen Punkten (Betreuung allgemein, Beschulung von Kindern, soziale Kontakte, Deutschkurse, Sach- statt Geldmittel) deutlich schlechter gestellt als Flüchtlinge mit Bleibeperspektive.
Ist von Seiten der Regierung informiert worden, ob überhaupt und wenn ja, welche Art an Betreuung für Flüchtlinge ohne Bleibeperspektive stattfinden soll?

9. Ist eine räumliche Trennung von Flüchtlinge mit und ohne Bleibeperspektive vorgesehen?

10. Hat die Regierung von Unterfranken vor, die Anwohner des Musikerviertels über die geänderte Situation zu informieren?

11. Welche ausgleichenden und prophylaktischen aßnahmen für die Bewohner des Musikerviertels plant die Regierung von Unterfranken?



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