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Gewaltmonopol des Staates muss durchgesetzt werden: Staatssekretär a.D. Jürgen Heike referierte bei der Paneuropa Jugend und der JU in Schweinfurt

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SCHWEINFURT – Jürgen W. Heike, Landtagsabgeordneten des Kreises Coburg-Land und Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bayerischen Landtags (PKG), referierte vergangenen Dienstag vor Nachwuchspolitikern im Schießhaus in Schweinfurt.

Thema des Abends waren die Notwendigkeit, Arbeitsweise und Grenzen einer parlamentarisch kontrollierten Verfassungsschutzarbeit. Für die Paneuropa Jugend Frankenalb hatte der Regionalvorsitzende Daniel Nagl zusammen mit Aygün Gümül, dem Kreisvorsitzenden der Jungen Union Schweinfurt-Stadt, eingeladen.

Verfassungsschutz und Polizei müssen auf Landes- und Bundesebene „das Gewaltmonopol des Staates durchsetzen“, so Heike. Dabei arbeiten Polizei und Geheimdienst in Deutschland historisch bedingt getrennt. In Staatsschutzorganen wie der Gestapo (3. Reich) und der Stasi (DDR) waren die Ermittlungsbefugnisse vereint, erklärt der Innenpolitiker. Diesen Weg wollte man bei der Einrichtung von Verfassungsschutzbehörden in der Bundesrepublik bewusst nicht gehen. Ob man ihn heute, da globale Migrationsströme auch Kriminalität und Terrorgefahr nach Mitteleuropa tragen, nochmal genauso gehen würde, ist sich Heike nicht sicher. Die Notwendigkeit richterlicher Beschlüsse zum Datenaustausch zwischen Polizei und Verfassungsschutz erschwere die Arbeit, sei aber verfassungsrechtlich notwendig, so der CSU-Abgeordnete einige Tage nach den terroristischen Anschlägen von Brüssel.

Konkrete Aufgabe der Verfassungsschutzarbeit sei es, schwere Straftaten zum Schutz der Bürger präventiv zu verhindern. Im Visier seien daher Terrorzellen, politische extremistische Gruppierungen aber auch organisierte Kriminalität in Form von Drogenringen, mafiösen Strukturen oder Rockerbanden. Gegen diese werden auch V-Männer eingesetzt, um an Informationen zu gelangen, die es erlauben, schwere Straftaten zu vereiteln. Auch gezielte Abhörmaßnahmen und Hackangriffe gehören unter hohen Hürden zum Repertoire der Verfassungsschützer. Eine der Einschränkungen in Deutschland ist der Datenschutz. Dieser sei oftmals auch ein Täterschutz, wie Heike bedauert.

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Neben dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) als Bundesbehörden existieren auch auf Landesebene Verfassungsschutzbehörden, die der Kontrolle durch die Landesparlamente unterliegen. In Bayern besitzt das PKG ein permanentes Zitationsrecht gegenüber den für die Verfassungsschutzarbeit zuständigen Referenten im Innenministerium. „Alle vier Wochen erhalten wir automatisch Bericht aus dem Ministerium. Maßnahmen, wie Abhörmaßnahmen gegen einzelne Kriminelle oder Terrorverdächtige, bedürfen eines Beschlusses des sog. G10-Kommission“, erklärte Heike.

Angesichts vermehrter Anwerbeversuche für den Dschihad, würde es Heike auch begrüßen, wenn nicht nur BND und MAD das Recht zur Auslandsobservation besäßen – „Kriminalität macht ja auch nicht an den Grenzen halt; schon gar nicht im Internet. Auch in Bayern werden Islamisten überwacht. Unter diesen heißt es: die Deutschen seien die besten Dschihadisten – die eignen sich so gut als Selbstmordattentäter“, unterstreicht Heike die Handlungsnotwendigkeit.

Mit Blick auf die europäische Zusammenarbeit musste der CSU-Politiker eingestehen: „Es läuft nicht so gut, wie wir es gerne hätten“, da es auch im Verfassungsschutz mit Blick auf Kompetenzabgaben und Informationsabgabe menschle. Zudem habe die de facto Schaffung eines rechtsfreien Raumes bei der Visapflicht durch Bundeskanzlerin Angela Merkel die Arbeit der Behörden nicht erleichtert.

Zwei Dinge, so der altgediente Landtagsabgeordnete abschließend, störten ihn bei seiner Arbeit im Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen: „Zum einen ärgert es mich, wenn leitende LKA-Verantwortliche Parlament und Ministerium für dumm verkaufen wollen. Noch schlimmer ist es aber, wenn Abgeordnetenkollegen gewisser Fraktionen in öffentlichen Sitzungen erwiesenermaßen Unwahrheiten zu Kriminellen von sich geben, deren Anwalt in der Sitzung sitzt und diese Unwahrheiten zum eigenen Vorteil unwidersprochen im Raum stehen lässt.“

Hier, so Heike, würden manche Kollegen zum eigenen politischen Vorteil dem Misstrauen gegen Beamte Vorschub leisten und mit latenten Ängsten in der Bevölkerung spielen, die sich auf Unwissen über die Arbeitsweise und durch die Parlamentskontrolle gesetzten Grenzen des Verfassungsschutzes gründen.

Text: dn



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