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Kein städtischer Zuschus für „ausgeförderte“ PV-Anlagen: Der Der BUND Naturschutz Schweinfurt findet das schade!

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SCHWEINFURT – Der Stadtrat Schweinfurt lehnt es ab, die über 20 Jahren alten „ausgeförderten“ PV-Anlagen (Ü20) zu bezuschussen. Der BUND Naturschutz Schweinfurt findet das schade!

Der Umweltausschuss der Stadt hatte sich vorher für eine Förderung mit 5 ct/kWh mehrheitlich ausgesprochen. Jetzt lehnte die CSU-Mehrheit mit dem OB Sebastian Remelé dies, auf Vorschlag der Verwaltung, ab.

Die Aussage von Remelé „Wir sozialisieren das betriebliche Risiko der Anlagenbetreiber. Warum soll das der Schweinfurter Steuerzahler zahlen?“, zeigt vermutlich, dass diese Damen und Herren die Energiewende nicht wollen, schreibt der BN in einer Pressemeldung, die vom Vorsitzenden Edo Günther und von Erich Waldherr, Referent für Energiefragen, unterzeichnet ist.

Die Stromverbraucher bezahlen das, nicht die Steuerzahler. Es gibt kein betriebliches Risiko mehr. Wenn eine größere Reparatur anfällt, wird Ü20 vom Netz genommen. Bis dahin stellen die Ü20-Betreiber CO2-freien Ökostrom für den durchschnittlichen Strombörsenpreis des Vorjahres (aktuell ca. 2,5 ct/kWh) zur Verfügung. Davon erhalten die Netzbetreiber (Stadtwerke Schweinfurt) 16 Prozent (0,4 ct/kWh), informiert der BUND Naturschutz.

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Die Ü20-Betreiber müssen nun prüfen, ob sich der offizielle Eigenstromverbrauch rechnet. Dazu muss zum Beispiel in Gochsheim der PV-Einspeisezähler ausgebaut und die PV-Anlage auf den bereits vorhandenen Zweirichtungszähler umgeklemmt werden. Natürlich kostet der Umbau etwas. Ob das in Schweinfurt auch so ist, wäre zu klären. Diese Förderung gilt bis 2027.

Wer eine kleine Ü20-Anlage hat und wenig PV-Strom selbst nutzen kann, wird in der Regel seine Anlage vom Netz nehmen. Es sei denn er möchte draufzahlen. Wenn also alles so bleiben soll wie es ist, muss der Betreiber wissen, dass er unvermeidlich Eigenstromnutzung hat.

Die PV-Anlage ist normalerweise am Netzanschlusspunkt angeschlossen. Der PV-Strom wird durch den Einspeisezähler gemessen. Wird zeitgleich Strom im Haus verbraucht, so fließt der PV-Strom durch den Bezugszähler ins Haus zurück und wird erneut gezählt. Für den PV-Strom bekommt er 2,1 ct/kWh und zahlt aber z.B. 30 ct/kWh. Für jede unvermeidliche kWh Eigennutzung verliert er fast 28 ct/kWh.

Angenommen, die Ü20-Anlage erzeugt noch 900 kWh pro kWp und Jahr, so summiert sich der Verlust
– auf 126 €/Jahr bei einer 2 kWp-Anlage und 25 Prozent unvermeidlicher Eigennutzung
– auf 189 €/Jahr bei einer 3 kWp-Anlage und 25 Prozent unvermeidlicher Eigennutzung
Dazu kommen noch die Kosten für den Zähler und eventuell der Versicherung.

Die erhöhte Vergütung durch die Stadtwerke könnte bei diesen Beispielen also 7 ct/kWh betragen, ohne dass die Stadtwerke Geld verlieren.

Werden diese Anlagen aber vom Netz genommen und werden durch Kohlestrom ersetzt, so entstehen bei jeder kWh Umweltschäden von ca. 10 ct. Das summiert sich bei den Beispielen auf 180 bzw. 270 € pro Jahr.



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