NA OHNE Kategoriezuordnung

MdB Markus Hümpfer: Die Ausgestaltung des neuen Corona-Schutzgesetzes darf nicht die Pflege beeinträchtigen

Strompreis

BERLIN / SCHWEINFURT – Das neue Covid-19-Schutzgesetz bietet einen Rechtsrahmen für Corona-Schutzmaßnahmen. Obgleich die Ausgestaltung dieser Maßnahmen den Ländern obliegt, wird es in vielen Bereichen für kritisiert.

Unlängst hatte sich ein Netzwerk aus Pflegeheimen in der Würzburger Umgebung mit einem Positionspapier zu Wort gemeldet. Darin werden viele der aktuell im Pflegesektor geltenden Schutzmaßnahmen angesprochen und kritisiert. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Markus Hümpfer bezieht Stellung.

„Mich bewegt die Situation der Pflege und der Patienten sehr. Seit meinem Amtsantritt als Abgeordneter haben mich immer wieder Hilfeschreie von Pflegerinnen und Pflegern erreicht, auch aus meiner Familie und meinem persönlichen Umfeld.“, so Hümpfer. „Die personelle Situation in der Pflege ist prekär und wird es leider in naher Zukunft bleiben. Um mehr Menschen zu überzeugen, diesen Beruf zu ergreifen oder in ihn zurückzukehren, brauchen wir eine bessere gesellschaftliche und finanzielle Anerkennung in der Pflege. Es gehört leider zur Wahrheit, dass die besonderen Auflagen des Infektionsschutz die Attraktivität nicht steigern, auch wenn sie epidemiologisch notwendig sein mögen“.

Der Abgeordnete befürwortet einige der geltenden Maßnahmen: „Ich halte die Testpflicht für Personal, Besucherinnen und Besuchern von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern für vernünftig. Dies garantiert weiterhin den Schutz der vulnerablen Gruppen. Auch die Quarantäne-Regeln für Infizierte bieten Schutz vor Ansteckung.“

Hotel
Muster
Gaspreis

Dagegen sollte nach Hümpfer die Maskenpflicht vor allem bei körpernahen Pflegetätigkeiten gelten und nicht pauschal für alle Angestellten und alle Bereiche. „Was die Arbeit in der Pflege bedeutet, konnte ich selbst in einem Pflegeheim für geistig Behinderte während meiner Sommertour erfahren.“

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht sieht Markus Hümpfer kritisch. „Es ist richtig, dass diese zum Jahresende ausläuft. Ohne eine allgemeine Impfpflicht kann es keine einrichtungsbezogene Impfpflicht geben. Ich würde aber auch begrüßen, wenn diese in Bayern bereits zum 30. September ausläuft. Um die finanzielle Situation der Betreiber in der Pflege zu erleichtern, ist ein weiterer Rettungsschirm für coronabedingte Mehrausgaben notwendig.“



Powered by 2fly4 Entertainment
Alle Angaben ohne Gewähr!
Fotos sind ggf. beispielhafte Symbolbilder!
Kommentare von Lesern stellen keinesfalls die Meinung der Redaktion dar!

Pixel ALLE Seiten