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Online-Probestimmzettel für die Kreistagswahl ist zum „Üben“, er ersetzt nicht die eigentliche Wahl

LANDKREIS SCHWEINFURT – Kumulieren, panaschieren, Listenkreuz…? Bei sieben Wahlvorschlägen für die Wahl des neuen Kreistags im Landkreis Schweinfurt die Übersicht zu behalten, ist gar nicht so einfach. Insgesamt stellen sich 311 Frauen und Männer bei den Kommunalwahlen am 15. März 2020 für die 60 zu vergebenen Sitze im Kreistag des Landkreises Schweinfurt zur Wahl.

Wer sich schon einmal einen Überblick verschaffen und das Wählen „üben“ möchte, kann dies mit dem interaktiven Online-Probestimmzettel auf der Internetseite des Landkreises Schweinfurt tun unter www.landkreis-schweinfurt.de/probestimmzettel2020

Der Probestimmzettel ist ein Service der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung Bayern (AKDB). Wie ein Großteil der bayerischen Kommunen nutzt auch das Landratsamt Schweinfurt die AKDB-Software für die Datenerhebung und Ergebniserfassung rund um die Kommunalwahlen 2020. Auf der Internetseite des Landkreises Schweinfurt kann man per Klick nun das Wählen online ausprobieren. Der Probestimmzettel rechnet beim Anklicken mit, wie viele der 60 Stimmen bereits vergeben wurden, zeigt an, ob der Stimmzettel gültig ist und was eventuell falsch gemacht wurde.

Die bayerische Kommunalwahl ist bürgerfreundlich und will den Wählerwillen der Bürgerinnen und Bürger möglichst genau berücksichtigen. Kommunalwahlen sind Persönlichkeitswahlen. Deshalb muss der Wähler also nicht eine Partei oder Wählergruppe „im Paket“ annehmen, sondern kann seine Stimme auch ganz gezielt einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern geben. Im Landkreis Schweinfurt können die Wählerinnen und Wähler für den Kreistag insgesamt 60 Stimmen abgeben.

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Hinweis:

Der Probestimmzettel entspricht nicht ganz dem Original-Stimmzettel. Insbesondere fehlen beim Online-Stimmzettel Angaben zu Beruf und Wohnort der Bewerberinnen und Bewerber. Beim Online-Testwählen werden keine Daten erhoben und die Eingabe wird auch nicht aufgezeichnet. Die Nutzung des Probestimmzettels führt nicht zur tatsächlichen Stimmabgabe. Für die tatsächliche Wahl können die Bürgerinnen und Bürger entweder die Möglichkeit der Briefwahl nutzen oder direkt am Wahltag, 15. März 2020, in das auf ihrer erhaltenen Wahlbenachrichtigung angegebene Wahllokal gehen. Ausweis bitte nicht vergessen.

Weitere Informationen zu den Kommunalwahlen gibt es unter www.landkreis-schweinfurt.de/kommunalwahlen2020



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