NA OHNE Kategoriezuordnung

Zwei Anträge der Grünen: Schweinfurt soll fahrradfreundlicher werden und den Passivhausstandard anstreben

Ferienwohnung Ferienhaus

SCHWEINFURT – Zwei Anträge haben die Grünen-Stadträte Ayfer Rethschulte, Dr. Reginhard von Hirschhausen und Dr.Thomas Schmitt an die Stadtverwaltung Schweinfurt gesendet. Es geht um Radwege und die Sanierung städtischer Gebäude.

sw1.news veröffentlicht beide Anträge im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Remelé,

wir beantragen,

Muster
Hotel
Gaspreis

1. die Stadt stellt für das Jahr 2020 insgesamt 500.000 Euro (und in den Folgejahren durchschnittlich 500.000 Euro) für die Umsetzung des gesamtstädtischen Radwegekonzepts in den Haushalt ein.

Diese Summe umfasst
 den bisherigen „Radwege-Etat“ der Stadt, der eher für kleinere laufende Ausgaben gedacht ist (die diesbezüglichen tatsächlichen Ausgaben lagen jährlich um 40.000 Euro),
 anteilige Kosten für die Umsetzung des Radverkehrskonzepts bei größeren Baumaßnahmen (z.B.: bei der Baustelle am Hauptbahnhof wurde zusätzlich zur fälligen Erneuerung der Straßendecke ein 6stelliger Betrag für die Verbesserung der Radinfrastruktur investiert)
 und einen Etat für Öffentlichkeitsarbeit und Service in Höhe von 15.000 Euro jährlich.

2. Die Stadtverwaltung stellt unverzüglich eine Liste der empfohlenen kleinen Eingriffe und Änderungen zusammen, diskutiert diese Liste sukzessive auf alle 3 Monate stattfindenden Fahrradforen, dann im Stadtrat, und setzt diese Eingriffe und Änderungen möglichst zeitnah um, beginnend 2020 mit den Projekten, die bezüglich des Radverkehrs am schnellsten und effektivsten umgesetzt werden können.

3. Die Stadtverwaltung stellt für die empfohlenen größeren Änderungen (Eingriffe in die Straßensubstanz) einen 7-Jahres-Plan auf, mit zeitlicher Anordnung der Eingriffe so, dass sie möglichst mit aus anderem Grund nötigen Eingriffen an gleicher Stelle gebündelt werden, so dass möglichst wenig Baustellen, Sperrungen und Kosten resultieren. Die geplanten Änderungen sind so rechtzeitig im Fahrradforum und im Stadtrat zu diskutieren, dass vor der (möglichst zeitnahen) Umsetzung sinnvolle Modifikationen noch möglich sind.

Begründung:
Das gesamtstädtische Radverkehrskonzept der PGV Dargel/Hildebrandt wurde im September 2019 vorgelegt. Ebenfalls im September 2019 fand die Hauptbereisung der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen (AGFK) statt; Schweinfurt wurde nach verlängerter Beratung der Aufnahmekommission in die AGFK aufgenommen – mit der Aussage, man sehe das persönliche Engagement der Beteiltigten, in der Hoffnung, dass in Schweinfurt noch Einiges an Fahrradfreundlichkeit erreicht werde, und mit einem auf 7 Jahr verkürzten Kontrollintervall (2026).

Es wäre ein deutlicher Image-Schaden, wenn Schweinfurt im Jahr der Landesgartenschau den Titel „fahrradfreundliche Kommune“ verlieren würde.

 Das Radverkehrskonzept weist eine Vielzahl von Handlungsempfehlungen auf. Unter „Kosten und Prioritäten“ heißt es auf S.158: „Für die Schwerpunktbereiche im Bereich Netzinfrastruktur wurden Gesamtkosten von rund 2,929 Mio. € ermittelt. Ein Großteil der Kosten würde auf Maßnahmen der Vorrangachse 1 entfallen, die zahlreiche größere Maßnahmen bündelt.“ […] „Die Gesamtsumme für alle weiteren Maßnahmen beträgt rund 385.000 €.“ Auf S.161: „Pro Jahr werden etwa 500 Tsd. € als umsetzbares Maßnahmen- bzw. Kostenvolumen angesetzt, einschließlich eventueller Förder- und Drittmittel (z. B. für Bundesund Staatsstraßen).

Ziel sollte es sein, möglichst rasch funktionsfähige, zusammenhängende Vorrangachsen zu realisieren oder bereits weitgehend vorhandene Abschnitte lediglich zu ergänzen. Im Einzelnen bedürfen allerdings alle Maßnahmen vor der Umsetzung einer Überprüfung im Sinne einer entwurfs- und verkehrstechnischen Weiterentwicklung. Unter Voraussetzung dieser Grobannahmen würde sich ein Umsetzungszeitraum von etwa sieben Jahren ergeben.“

Laut dem vorgelegten umfangreichen und detaillierten Radverkehrskonzept wären mit einem Aufwand von 500.000 Euro (s.o.) innerhalb 7 Jahren (also bis zum Jahr der Landesgartenschau) die vorgeschlagenen Ziele vollständig erreichbar. Mit diesem Zeitziel sollten wir planen, denn sonst werden wir auch in 10 Jahren die Umsetzung des Radverkehrskonzept nicht erreichen.

Kostendeckung:
Die genannte Gesamtsumme ist – ggf verteilt auf die einzelnen Kostenstellen, wie Radwege-Etat und Straßenbau – in den Haushalt 2020 einzustellen. Auswirkungen auf die Umwelt:liegen auf der Hand: Die Klimaschutz-Ziele umfassen auf kommunaler, Landes- und Bundes-Ebene eine Verkehrswende weg vom motorisierten Individualverkehr hin zu unmotorisiertem oder elektrisch angetriebenem Verkehr (hier: Fahrrad, E-Bike) und zum öffentlichen Verkehr (Bus, Schiene). Dazu ist ein attraktives, sicheres Radwegenetz erforderlich.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Remelé,

wir beantragen, ab 2020 beim Neubau und der Sanierung stadteigener und städtisch genutzter Gebäude den Passivhausstandard einzuhalten bzw. anzustreben, mindestens jedoch der KfW55Standard nach EnEV 2016 (Niedrigstenergiehaus). Dies gilt für alle Neubau- und Sanierungsvorhaben der Stadtverwaltung, städtischer Einrichtungen und Eigenbetriebe sowie für alle Gebäude, die im Rahmen von PPP-Modellen künftig für die Stadt Schweinfurt errichtet werden.

Begründung:
siehe Internet-Auftritt der Stadt Frankfurt am Main, https://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=2853&_ffmpar%5B_id_inhalt%5D=5343485 „Frankfurt kann sich fast schon als „Passivhaushauptstadt“ bezeichnen, fördert die Stadt doch seit etlichen Jahren konsequent das wirtschaftliche und nachhaltige Bauen. Seit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom Herbst 2007 i st beim Neubau und der Sanierung stadteigener und städtisch genutzter Gebäude der Passivhausstandard einzuhalten bzw. anzustreben.

Dies gilt für alle Neubau- und Sanierungsvorhaben der Stadtverwaltung, städtischer Einrichtungen und Eigenbetriebe sowie für alle Gebäude, die im Rahmen von PPP-Modellen künftig für die Stadt Frankfurt errichtet werden. Bei sämtlichen genannten Vorhaben gelten die verbindlichen Leitlinien des Hochbauamtes zum wirtschaftlichen Bauen, die für die Minimierung der Investitions- und Folgekosten über den Nutzungszeitraum eines Gebäudes sorgen.

Die Palette kommunaler Passivhausbauten reicht von Schulen über Kindertagesstätten bis hin zu Passivhauskomponenten in der Gebäudesanierung. Nachhaltiges öffentliches Bauen heißt darüber hinaus auch, sich besonderen Ansprüchen an Beständigkeit, qualitätvoller Ausstattung und Funktionalität zu stellen.“ Was in der Großstadt Frankfurt a.M. schon seit 2007 beschlossen und realisiert wurde, muss in Schweinfurt ab 2020 auch möglich sein, zumal da die zu erwartenden bundesweiten Richtlinien ab 2021 ohnehin nahe an den Passivhaus-Standard heranreichen.

Kostendeckung:
die Kosten sind bei den entsprechenden Planungen in den Haushalt einzustellen. Den höheren Investitionskosten steht gegenüber, dass im laufenden Betrieb erheblich weniger Energiekosten anfallen.



Powered by 2fly4 Entertainment
Alle Angaben ohne Gewähr!
Fotos sind ggf. beispielhafte Symbolbilder!
Kommentare von Lesern stellen keinesfalls die Meinung der Redaktion dar!

Schreibe einen Kommentar

Pixel ALLE Seiten