
BAYERN – Ab heute gilt die FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV und im Einzelhandel. Das hat die bayerische Staatsregierung am 12.01.20 beschlossen.
Begründung:
Die Infektionslage aufgrund der Corona-Pandemie ist in Bayern und Deutschland weiter sehr angespannt. Die bislang ergriffenen Maßnahmen haben leider noch nicht zu dem erhofften spürbaren und nachhaltigen Rückgang der Infektionszahlen geführt. Ziel ist, eine Sieben-Tages-Inzidenz von unter 50 Fällen pro 100.000 Einwohner zu erreichen. Erst ab diesem Inzidenzwert ist eine sichere Nachverfolgung von Infektionswegen gewährleistet. Aktuell besonders besorgniserregend ist das Auftreten stark ansteckender Virusmutationen in einigen Ländern, deren Eintrag und Verbreitung in Bayern und Deutschland vermieden werden muss.

Mit Blick auf die weiterhin sehr hohe Infektionsdynamik und zur stärkeren Eindämmung des Infektionsgeschehens hat der Ministerrat daher eine Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske im Öffentlichen Personennahverkehr und im Einzelhandel ab Montag, den 18. Januar 2021, beschlossen. Wie die SZ berichtet gelten diese Maßnahmen auch beim Arzt und auf Wochenmärkten.
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