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Distanzunterricht für alle Schüler im Januar

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Der bayerische Ministerrat hat gestern beschlossen, dass an den Schulen in Bayern bis einschließlich 29. Januar 2021 kein Präsenzunterricht stattfindet. Dies gilt für alle Schulen und für alle Jahrgangsstufen. Stattdessen erhalten die Schülerinnen und Schüler während dieser Zeit Distanzunterricht.

Für Kinder, für die sonst keine Betreuungsmöglichkeit besteht, bieten die Schulen vom 11. bis zum 29. Januar eine Notbetreuung an. Gerade jüngere Kinder werden im Distanzunterricht – bei allen Bemühungen der Schule – nicht ohne Unterstützung durch Erwachsene auskommen; selbst der beste Distanzunterricht kann den Präsenzunterricht nicht vollständig ersetzen.

Anpassungen bei den Rahmenbedingungen des Schulbetriebs (z. B. bei den Lehrplaninhalten, dem Zeitplan für die Abschlussprüfungen oder bei der Zahl der schriftlichen Leistungsnachweise) sind für dieses Schuljahr bereits auf den Weg gebracht. Es soll auch heuer faire Bedingungen für alle Schülerinnen und Schüler geben. Dazu gehört auch, dass die Einschränkungen beim Unterrichtsbetrieb im Januar an anderer Stelle ausgeglichen werden sollen. Im Ministerrat wurde daher entschieden, anstelle der Faschingsferien (ursprünglich geplant für 15.-19. Februar) eine zusätzliche Unterrichtswoche – im Idealfall im Präsenzunterricht – stattfinden zu lassen. Auch dies wird einen weiteren Eingriff in die Zeit- und Jahresplanung vieler Familien bedeutet. Eine zusätzliche Unterrichtswoche trägt jedoch dazu bei, die Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler in der derzeitigen Ausnahmesituation zu sichern.

Angebote der Staatlichen Schulberatung
Beratungslehrkräfte sowie Schulpsychologinnen und Schulpsychologen stehen Schülerinnen und Schülern sowie Erziehungsberechtigten weiterhin über Telefon oder E-Mail (im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen) zur Verfügung – sowohl an den Schulen als auch an den neun Staatlichen Schulberatungsstellen ( www.schulberatung.bayern.de ). In begründeten Ausnahmefällen können Beratungen auch mit persönlichem Gespräch stattfinden. Eltern kann in diesen Fällen eine persönliche Beratung bzw. die Begleitung ihres Kindes bei einer Beratung ermöglicht werden. Dabei gelten die einschlägigen Hygieneregeln.

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Quelle: Bayerische Staatsminister für Unterricht und Kultus



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