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Spektakuläre Wende in Verfahren gegen städtische Mitarbeiterin

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SCHWEINFURT – Ein Ping-Pong-Spiel liefern sich derzeit die Schweinfurter Staatsanwaltschaft und die Generalstaatsanwaltschaft in Bamberg um das Strafverfahren gegen die Person in der Schweinfurter Stadtverwaltung die maßgeblich mit der Überprüfung der Vorgänge um den mittlerweile wegen Untreue entlassenen, ehemaligen Theaterleiter betraut war.

Bereits zum zweiten Mal schon ordnete die Generalstaatsanwaltschaft am OLG nun die Wiederaufnahme des Ermittlungsverfahrens wegen versuchter Strafvereitelung an, nachdem die Staatsanwaltschaft am LG Schweinfurt die Sache Anfang August diesen Jahres eigentlich „beerdigen“ wollte.

Eine spektakuläre Wende gab es auch in den Zivilverfahren auf Unterlassung gegen den Bürgerrechtsaktivisten sowie das Medium SW1-News, die über den Fall regelmäßig berichten. Der Rechtsanwalt Christopher Richter, LL.M.Eur, der die drei Strafanzeigensteller vertritt, teilt mit, dass das Landgericht in einem Hinweis mitgeteilt habe, dass es die Klagen als unzulässig, weil unbestimmt, sehe. Damit sieht sich Richter in dem Vorwurf an die ranghohe Person aus dem Schweinfurter Rathaus nochmal bestätigt SLAPPs gegen ihn und auch SW1.News zu führen (SLAPPs ist die englische Abkürzung für strategische Klagen gegen öffentliche Bürgerbeteiligung).

Der Anwalt der bei der Stadtverwaltung beschäftigten Beamtin hält dem entgegen, dass seine Mandantin an keinerlei Skandalen im Rathaus beteiligt gewesen sei. Das Vorgehen von Rechtsanwalt Richter, der eine eigene Strafanzeige wegen Geheimnisverrat gegen dessen Mandantin gestellt hatte, weil diese den Namen ihrer Vorgesetzten, die wegen versuchter Strafvereitelung Ende letzten Jahres eine Geldstrafe gezahlt hatte, bekannt gemacht hatte, nannte er lästig. Dieses Verfahren wurde mittlerweile eingestellt, nachdem der in der Verhandlung anwesende Tagblatt-Reporter nicht bestätigen konnte, dass der Name Ihrer Vorgesetzten gefallen sei, wohingegen allerdings wieder Beschwerde durch den Bürgerplattform-Sprecher eingelegt wurde. (Update 12.10.22: auch dieses Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft Schweinfurt erneut aufgenommen).

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Auch solle mit seinen Klagen gar nicht verhindert werden, dass (wortwörtlich!) „über die Indiskretionen der Klägerin“ berichtet werde, so der Jurist. Seine Mandantin sei seiner Auffassung nach auch keine Person des öffentlichen Lebens und habe keine herausgehobene Stellung in der Stadtverwaltung. Dem steht freilich die Aussage des Oberbürgermeisters diametral entgegen, dass die Compliance bei ihm einen hohen Stellungswert genießt.
Rechtsanwalt Richter, der Sprecher der Schweinfurter Bürgerplattform, der durch das Netzwerk „blue pencil for free speech“ unterstützt wird, freut sich, dass das Gericht zu der der Auffassung gelangt sei, es müsse möglich sein über die kommunalpolitischen und öffentlichen Aktivitäten dieser ranghohen Person für das Oberzentrum Schweinfurt zu berichten. Daher finden sich unter www.buergerplattform-schweinfurt.de hierzu auch weitere Informationen zu dem Fall. Auch SW1.News, sieht in dem gerichtlichen Hinweis einen ersten kleinen Sieg für die Meinungs- und Pressefreiheit. Der Anwalt der Gegenseite sieht dies naturgemäß anders und sieht in den Veröffentlichungen dagegen einen Fall von „hate speech“. Auch den Vorwurf eine „cancel culture“ gegen eine Berichterstattung über Vorgänge hinter den Mauern des Schweinfurter Rathauses zu betreiben, weist er vehement von sich.

Die öffentliche Verhandlung findet am 16.11.2022, ab 10.15 Uhr, im Landgericht Schweinfurt statt. Besucher sind also zugelassen.



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