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Update: Was gilt in Schweinfurt und im Landkreis schulisch ab Montag?

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SCHWEINFURT – Die Stadt gibt amtlich bekannt, dass die nach § 28a Abs. 3 Satz 12 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) bestimmte Zahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (7-Tage Inzidenz) in der Stadt Schweinfurt derzeit den Wert von 100 überschreitet. Daher gilt ab nächste Woche für die Schülerinnen und Schüler in der Stadt:

In der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe, der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und der Fachoberschulen sowie in Abschlussklassen gilt Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht.

Alle übrigen Schularten und Jahrgangsstufen haben Distanzunterricht.

Tagesbetreuungsangebote sind geschlossen. Notbetreuungen werden aber angeboten!

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Im Landkreis Schweinfurt findet aufgrund der Inzidenzen zwischen 50 und 100 Präsenzunterricht statt, sofern dabei der Mindestabstand von 1,5m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht.

Update 10.04.21 (Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus):

Schülerinnen und Schüler dürfen nur dann am Präsenzunterricht bzw. an den Präsenz-tagen des Wechselunterrichts teilnehmen, wenn sie einen aktuellen, negativen Covid-19-Test haben.
– Dies gilt auch, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in der Region unter 100 liegt.

Ein negatives Testergebnis kann erbracht werden
– durch einen Selbsttest, der unter Aufsicht in der Schule durchgeführt wird
oder
– durch einen PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest, der außerhalb der Schule von medizinisch geschultem Personal durchgeführt wurde.
– Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht als Nachweis nicht aus.



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