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Türkgücü vs. Schnüdel: Gericht gibt DFB-Pokal-Entscheidung an den BFV zurück – aber was bedeutet das nun?

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MÜNCHEN / SCHWEINFURT – Die 37. Zivilkammer am Münchner Landgericht I hat an diesem Mittwoch die Einstweilige Verfügung von Fußball-Drittligist Türkgücü München gegen die Meldung des 1. FC Schweinfurt 05 zur 1. Hauptrunde im DFB-Pokal-Wettbewerb 2020/21 teilweise aufgehoben. Damit ist der Bayerische Fußball-Verband (BFV), der gegen die Einstweilige Verfügung ein Widerspruchsverfahren angestrengt hatte, veranlasst, die Meldungsentscheidung des bayerischen DFB-Pokal-Vertreters neu zu treffen.

„Wir waren vor allem nach der ausführlichen Erörterung in der mündlichen Verhandlung davon ausgegangen, dass die Entscheidung anders ausfällt. Zumal wir auch hier nochmals ausführlich unsere Gründe für den aus unserer Sicht zurecht getroffenen sowie fairen Interessensausgleich sehr klar und nachvollziehbar dargelegt haben. Das Gericht hat dies nicht berücksichtigt. Wir werden uns vor einer endgültigen juristischen Bewertung zunächst die genaue Urteilsbegründung ansehen und können erst dann über den weiteren Fortgang entscheiden“, sagte BFV-Geschäftsführer Jürgen Igelspacher nach der Urteilsverkündung: „Fakt ist, dass wir nach diesem Entscheid zum jetzigen Zeitpunkt keinen Teilnehmer haben. Wir sind aber ausdrücklich nicht dazu verpflichtet, Türkgücü München zu melden. Auch das hat das Gericht so entschieden.“

Der BFV hatte nach dem Ausscheiden von Türkgücü München, das mittlerweile in der 3. Liga spielt, aus der Regionalliga Bayern den 1. FC Schweinfurt 05 zum Ablauf der Meldefrist an den DFB gemeldet. Einen entsprechenden Beschluss hatte der BFV-Vorstand bereits Anfang Mai vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie gefasst und in der Folge auch die Statuten entsprechend angepasst. Zur Pokal-Partie der Unterfranken beim FC Schalke 04 war es am 13. September 2020 aber nicht gekommen. Türkgücü München hatte dies 48 Stunden vor dem Anpfiff per Einstweiliger Verfügung verhindert. Der BFV hatte umgehend Widerspruch eingelegt und nach einer mehrstündigen Verhandlung am Montag nun in dem an diesem Mittwoch gesprochenen Urteil teilweise auch Recht erhalten. So ist der BFV ausdrücklich nicht dazu verpflichtet, wie zunächst per Einstweiliger Verfügung erlassen, anstatt Schweinfurt jetzt die Münchner zu melden.

„Seit März hat der BFV detailliert in unzähligen Videokonferenzen immer wieder all die vielschichtigen Interessen in der pandemiebedingt sehr komplexen Themenlage abgewogen und hatte dabei stets das Ziel, einen fairen Ausgleich für alle Betroffenen zu erreichen. Das war auch nochmals in der mündlichen Verhandlung am Montag sehr deutlich geworden, fand aber letztlich in dem Urteil keine Berücksichtigung“, sagt BFV-Vizepräsident Reinhold Baier.

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Im sportgerichtlichen Verfahren hatte das Verbands-Sportgericht des BFV die Beschwerde von Türkgücü München bereits als unbegründet zurückgewiesen. Auch hier war eine mündliche Verhandlung vorausgegangen.



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