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Rücktritt nach dem Pokal-Fiasko: Gerd Klaus ist nicht mehr Sportlicher Leiter des FC 05

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SCHWEINFURT – Gerd Klaus ist nicht mehr Sportlicher Leiter des Fußball-Regionalligisten 1. FC Schweinfurt 05. Der 48-Jährige bot am Freitagmorgen aufgrund des fehlerhaften Spielereinsatzes im Toto-Pokal seinen Rücktritt an, diesem Wunsch entsprach Geschäftsführer Markus Wolf.

Klaus hatte den FC 05 im Juli 2012 als Trainer in der Bayernliga Nord übernommen, in die Regionalliga Bayern geführt und dort zu einer der Spitzenmannschaften gemacht. Zudem führte er die Schnüdel zuletzt zwei Mal in den DFB-Pokal. Zu dieser Saison war er vom Trainerposten in das Amt des Sportlichen Leiters gewechselt.

„Gerd Klaus hat über viele Jahre Großes für den FC 05 geleistet“, sagte Wolf. „Da sind nicht nur die Erfolge, sondern auch Spieler wie Steffen Krautschneider, Philipp Messingschlager oder Kevin Fery, die unter ihm zu gestandenen Regionalliga-Spielern wurden. Er übernimmt nun die Verantwortung für einen Fehler, der in seinen Aufgabenbereich fällt, deswegen ist aber alles Andere nicht plötzlich vergessen. Gerd Klaus hängt persönlich sehr an unserem Verein und ist hoffentlich auch weiterhin bei den Heimspielen unser gern gesehener Gast. Da appelliere ich an alle Fans, Respekt zu zeigen.“

Stellungnahme des 1. FC Schweinfurt 05: „Spielwertung ist eine Nebenfolge“

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Bekanntlich hat das Sportgericht Bayern des Bayerischen Fußballverbandes auf „Einspruch“ der Würzburger Kickers hin ein Urteil dahingehend gefällt, dass das zwischen dem 1. FC Schweinfurt 05 und den Würzburger Kickers am 12.09.2018 durchgeführte und vom 1. FC Schweinfurt 05 sportlich mit 3:1 gewonnene Achtelfinalspiel im Toto-Pokal mit 0:2 zu Gunsten der Würzburger Kickers gewertet wird und diese dadurch nunmehr das Viertelfinalspiel gegen den FC Illertissen statt des 1. FC Schweinfurt 05 spielen werden. Darüber hinaus wurde der 1. FC Schweinfurt 05 mit einer Geldstrafe in Höhe von 250€ belegt.

Der 1. FC Schweinfurt 05 nimmt dazu wie folgt Stellung:

„Zunächst möchten wir unser großes Bedauern gegenüber den Fans und der Mannschaft zum Ausdruck bringen, dass uns der dem Urteil zu Grunde liegende Fehler unterlaufen ist. (Zur Erklärung: Wir hatten auf dem Spielberichtsbogen lediglich drei statt der von der Regionalligaordnung – die auch für den Toto-Pokal gilt – geforderten vier U23-Spieler stehen.) Die Schuld hierfür liegt ausschließlich auf Vereinsebene und bei keinerlei Dritten.

Trotz dieses unstreitigen Verstoßes sind wir von dem nunmehr ergangenen Urteil des Sportgerichts Bayern schockiert und können dieses nicht nachvollziehen. Denn weder die Regionalligaordnung noch eine sonstige Satzung, Verordnung oder Bestimmung des Bayerischen Fußballverbandes enthält eine Vorschrift, nach welcher bei Vorliegen eines derartigen Verstoßes eine Spielwertung zu Lasten des verstoßenden Vereins erfolgen muss. Lediglich die DFB-Spielordnung enthält eine solche Regelung. Diese ist aber – wie das Sportgericht auch eindeutig festgestellt hat – entgegen der Ansicht der Würzburger Kickers nicht auf einen solchen Verstoß im Toto-Pokal anwendbar.

Die Würzburger Kickers hatten sich bei ihrem Einspruch fälschlicherweise immer auf die Anwendbarkeit dieser Regelung berufen und hatten dies u.a. auch damit begründet, dass die Regelungen auf Ebene des Bayerischen Fußballverbandes ansonsten solch eine Regelung ja auch nicht enthalten. Da aber keine derartige Rechtsgrundlage für die nunmehr vorgenommene Spielwertung existiert, hätte aus unserer Sicht auch keine Spielwertung zu unseren Lasten vorgenommen werden können.

Das Sportgericht hat dann aber leider angenommen, dass es eine Spielwertung nach eigenem Ermessen vornehmen darf, und zwar als „Nebenfolge“ der verhängten Geldstrafe. Das Sportgericht Bayern hat daher also die Spielwertung, die uns als Verein sicherlich wesentlich härter trifft als die verhängte Geldstrafe, als „Nebenfolge“ qualifiziert und über diesen juristischen Kunstgriff sich die Möglichkeit geschaffen, eben die Rechtsfolge der Spielwertung selber zu verhängen, obwohl die im deutschen Fußball diesbezüglich existierende Regelung nach eigener Meinung des Gerichts in Bayern nicht angewandt werden kann.

Eine solche Rechtsauslegung ist für uns ebenso wenig nachvollziehbar wie der von uns begangene Verstoß selber. Es wirkt beinahe so, als ob man nach einer Möglichkeit gesucht hat, die nach den Regelungen des BFV explizit nicht mögliche Rechtsfolge einer Spielwertung zu unseren Lasten zu erreichen – und auch einen – rechtlich zweifelhaften – Weg gefunden hat. Da das Urteil so für uns nicht nachvollziehbar ist, ist es umso ärgerlicher, dass der BFV in seinen Statuten –anders als der DFB bei einer solchen Rechtsfolge – auch keine Möglichkeit vorsieht, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen.

Vor diesem Hintergrund bleibt uns nichts anderes übrig, als das Urteil hinzunehmen und nach vorne zu schauen.

An dieser Stelle entschuldigt sich der 1. FC Schweinfurt 05 noch einmal von ganzem Herzen bei allen Fans, Mitarbeitern, der Mannschaft und allen Zuschauern für den Fauxpas. Wir versprechen, alles dafür zu tun, dass wir die 1. Runde des DFB-Pokals nunmehr eben über die Platzierung in der Endtabelle der Regionalliga erreichen und bitten alle Fans und Zuschauer, die Mannschaft, die schließlich überhaupt keine Schuld an dem Ausscheiden aus dem Toto-Pokal trifft, bereits beim Heimspiel am morgigen Samstag lautstark und tatkräftig zu unterstützen.

Den Würzburger Kickers wünschen wir im weiteren Wettbewerb und bei ihrem Ansinnen, dass die Förderung der Nachwuchsarbeit in den Klubs nicht unterhöhlt wird, weiterhin viel Erfolg.“



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