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Aktion Abstand macht sicher: Beim Überholen von Radfahrern sind nun auch in Schweinfurt 1,5 Meter angezeigt

SCHWEINFURT – „Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu den zu Fuß Gehenden und zu den Rad Fahrenden sowie zu den Elektrokleinstfahrzeug Führenden, eingehalten werden.“

Dies besagt die Straßenverkehrsordnung in § 5 Abs. 4 Satz 2. Im Zuge der angestrebten Förderung des Radverkehrs weist die Stadt Schweinfurt nun mit einer umfangreichen Beschilderungsaktion auf einen ausreichenden Überholabstand hin, der von Gerichten mit mindestens 1,5 Meter definiert wurde. Dabei steht der Radverkehr stellvertretend auch für die vermehrt auftretenden E-Scooter. Wenn die Einhaltung eines großzügigen Abstandes auf Grund von Gegenverkehr oder an Verkehrsinseln nicht möglich ist, dann sollten Autofahrer so lange mit dem Überholvorgang warten.

Viele Radfahrer kennen unangenehme Situationen, in denen sie im Fahrbahnbereich von Hauptstraßen zu dicht überholt oder gar geschnitten werden. Die Aktion soll durch Aufklärung die Rücksichtnahme und damit die Radverkehrssicherheit und das Sicherheitsgefühl erhöhen, denn Radler haben keine schützende Karosserie.

Schließlich soll die Aktion auch dazu beitragen, Radfahrende als gleichwertige Verkehrsteilnehmer wahrzunehmen.

Der Mindestabstand gilt unabhängig davon, ob sich Radler auf der Fahrbahn oder auf einem abmarkierten Schutzstreifen bzw. Radfahrstreifen bewegen.

Die Standorte der grünen Hinweistafeln wurden unter Beteiligung des ADFC ausgewählt und vorwiegend an wichtigen Radverbindungen mit erhöhter Kfz-Verkehrsbelastung angebracht.

Rücksichtnahme auf schwächere Verkehrsteilnehmer sind natürlich auch beim Radverkehr einzufordern, insbesondere beim Überholen von Fußgängern im Seitenraum. Aber auch ein ausreichender Abstand zu wartenden oder parkenden Kfz trägt dazu bei, die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. Insgesamt soll ein Miteinander und nicht ein Gegeneinander im Straßenverkehr stattfinden.

Bildquelle: Moritz Kreisel, Stadt Schweinfurt

Der Bericht aus Sicht des ADFC:

Schilder zeigen Überholabstand 1,5m von Radfahrern

Im Schweinfurter Stadtgebiet sind dreißig Schilder zum Überholabstand von Radfahrenden aufgehängt worden. Die Idee geht auf eine Initiative vom ADFC zurück, der Aufklärungsbedarf im Miteinander von motorisiertem Verkehr und Radfahrern sah. Denn häufig werden Radfahrende mit viel zu geringem Abstand überholt, was im Stadtgebiet bereits mehrfach zu Unfällen geführt hat. Das Bundesministerium für Verkehr hat diesem Umstand nun Rechnung getragen und viele Beschlüsse im Sinne der Radfahrenden beschlossen. Zum Überholabstand wurde ein Mindestüberholabstand von 1,5 m innerorts und von 2 m außerorts für das Überholen von zu Fuß Gehenden, Radfahrenden und Elektrokleinstfahrzeugführenden durch Kraftfahrzeuge festgeschrieben, was nun in die Straßenverkehrsordnung StVO aufgenommen wird. Der ADFC hatte diesen Abstand bereits durch eine Aktion verdeutlicht, indem die 1,6m langen Poolnudeln aus dem Schwimmbad auf den Gepäckträger geschnallt wurden. Dies veranschaulicht deutlich, dass zum Überholen mit dem gesamten Fahrzeug auf die Gegenfahrbahn gefahren werden muss, um diesen Überholabstand von über 1,5m einzuhalten. Radfahrende auf der Fahrbahn sind der Regelfall, seitdem die Radwegebenutzungspflicht nur noch an Straßen mit besonderer Gefahrenlage verhängt wird.

Der ADFC weist in der dunklen Jahreszeit darauf hin, dass allgemein schlechte Sichtverhältnisse vorliegen. Daher muss bei Radfahrenden auch immer mit plötzlichen Ausweichmanövern gerechnet werden, was unter anderem Hintergrund für den Überholabstand ist. Die Radfahrer sollten helle oder noch besser reflektierende Kleidung tragen, Reflektoren sowie ein helles Rück- und Frontlicht sorgen für ein gutes Gesehen werden und beste Sicht.

Einweihung der Schilder durch Moritz Kreisel (Stadt) und Martin Dettmar (ADFC), Foto von Martin Dettmar



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