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Die Stadtgalerie Schweinfurt hätte gerne eine Virtual Reality Arena, mehr Gastronomie mit Außenterrasse und Platz für Arztpraxen und Gesundheitsdienstleister

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SCHWEINFURT – Die Stadtgalerie Schweinfurt KG plant verschiedene Nutzungsänderungen sowie die hierfür erforderlichen baulichen Änderungen vorzunehmen. Zu diesen Vorhaben wurden sechs Anträge auf Vorbescheid gestellt, die der Bau- und Umeltausschuss am 2. Juni in seiner nächsten Sitzung zu behandeln hat.

Hierbei soll jeweils die Frage der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit, insbesondere die Art der baulichen Nutzung und teilweise das Maß sowie die überbaubaren Grundstücksflächen, geklärt werden.

In der Beschlussvorlage heißt es:

Die Vorhaben befinden sich im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. W10b, der im Bereich der Stadtgalerie Schweinfurt ein Sondergebiet „Einkaufszentrum“ mit entsprechenden Sortimentslisten festsetzt.

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Im Einzelnen sind folgende Vorhaben geplant:

1. Bauakte Nr. 2022/4
Nutzungsänderung im Erdgeschoss (derzeit gemischtes Sortiment) zu Lebensmitteleinzelhandel mit Außengastronomie und Verkaufsfläche in der Ladenstraße. Zudem soll ein weiterer Centereingang an dem westlichen Flügel entlang der Schrammstraße entstehen.

Das Vorhaben ist hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung zulässig und entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans. Der Vorbescheid kann erteilt werden. Hier ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die Außenflächen die Baugrenzen überschreiten und der neue Centereingang dem Vorhaben- und Erschließungsplan widerspricht.

2. Bauakte Nr. 2022/5
Nutzungsänderung im Erdgeschoss (derzeit gemischtes Sortiment) zur Gastronomie mit Außenterrasse. Eine Befreiung hinsichtlich der Baugrenzenüberschreitung wurde beantragt.

Das Vorhaben ist hinsichtlich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung bauplanungsrechtlich zulässig. Die Außenflächen überschreiten jedoch die festgesetzten Baugrenzen. Gegen die Erteilung einer Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Überschreitung der überbaubaren Grundstücksfläche bestehen aus bauplanungsrechtlicher Sicht Bedenken, da diese städtebaulich nicht vertretbar ist.

3. Bauakte Nr. 2022/6
Nutzungsänderung im Erdgeschoss von Lebensmitteleinzelhandel (derzeit Leerstand) in Dienstleistung im Teilbereich für Arztpraxen und Gesundheitsdienstleister (Physiotherapie, Reha und Fitness). Die Zugänge sollen über die aktuellen Personaleingänge an der Giegler-Pascha-Straße geschaffen werden.

Das Vorhaben entspricht hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung den Festsetzungen des Bebauungsplans.

4. Bauakte Nr. 2022/7
Nutzungsänderung im ersten Obergeschoss (derzeit gemischtes Sortiment) zu einer Virtual Reality Arena (Veranstaltungsstätte) mit Einzelhandel und einer E-Sport-Fläche für bis zu 150 Personen.

Das Vorhaben entspricht hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans und ist somit bauplanungsrechtlich unzulässig.

5. Bauakte Nr. 2022/8
Nutzungsänderung im Erdgeschoss sowie ersten Obergeschoss (derzeit gemischtes Sortiment) zu einem Groß-Textilfachmarkt.

Das Vorhaben entspricht hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung den Festsetzungen des Bebauungsplans.

6. Bauakte Nr. 2022/9
Nutzungsänderung im Erdgeschoss sowie ersten Obergeschoss (derzeit gemischtes Sortiment) zu einem Groß-Textilfachmarkt.

Das Vorhaben entspricht hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung den Festsetzungen des Bebauungsplans.

Die Vorhaben 2022/8 und 2022/9 unterscheiden sich nur hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung. Dies ist jedoch nicht Inhalt der Fragestellung. Die Vorhaben Nrn. 2022/4, 2022/6, 2022/8 und 2022/9 entsprechen den Festsetzungen des Bebauungsplans. Die Vorbescheide können erteilt werden.

Die Vorbescheide 2022/5 und 2022/7 können nach Maßgabe der v. g. Ausführungen nicht erteilt werden.



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