Home / SW-City-News / Erhöhung der Parkgebühren auf 2 Euro die Stunde: Am Dienstag dürfte im Schweinfurter Stadtrat heiß diskutiert werden
Bild von Alexander Fox | PlaNet Fox auf Pixabay

Erhöhung der Parkgebühren auf 2 Euro die Stunde: Am Dienstag dürfte im Schweinfurter Stadtrat heiß diskutiert werden

SCHWEINFURT – Schon eine Woche zuvor am 24. Januar hat der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt unter dem Tagungsordnungspunkt „Gebühren für das Parken in den städtischen Parkgaragen und im öffentlichen Raum – Neuerlass der Parkgebührenverordnung“ die Weichen gestellt. Das Parken in Schweinfurt: Es wird wohl teurer…

Mit 10:5 Stimmen haben die Mitglieder da schon mehrheitlich angenommen, dass die Parkgebühren für die Parkgaragen der Stadt Schweinfurt wie folgt festgesetzt werden:
1. Stunde: 2,00 €/h
2. Stunde: 2,00 €/h
3. Stunde: 1,50 €/h
4. Stunde und weitere Stunden: 1,00 €/h
Tarif für Dauerparker 90,00 €/Monat
Nachtparkgebühr: 2,00 €/Nacht

Mit 7:8 Stimmen abgelehnt wurde der Vorschlag, auch den bislang kostenloasen Spitalseeplatz in die Bewirtschaftung mit Parkschein einzubeziehen und geeignete Ausnahmeregelungen für Bewohner vorzusehen.

Mit 6:9 Stimmen mehrheitlich abgelehnt wurde auch – und das muss „Otto Normal-Schweinfurter eigentlich bitter aufstoßen – der Antrag von SPD-Stadtratsmitglied Ralf Hofmann, die für Mitglieder des Stadtrates zur Ausübung ihres Mandats gewährte kostenfreie Bereitstellung einer Parkkarte für die Parkhäuser einzustellen und nur noch ein Ticket für die Nutzung des Stadtbusses in der Tarifzone 1 bereitzustellen.

Stadträte wollen also weiter mit dem Auto in die Stadt fahren und gratis parken…

Endgültig beschließen muss alle Entscheidung nun der Stadtrat in seiner Sitzung am Dienstagnachmittag, am letzten Tag des Januars 2023. Hier schon mal das, was die Stadträte dann vorgelegt bekommen.

Sachdarstellung:
In der Stadt Schweinfurt betragen die Parkgebühren im öffentlichen Verkehrsraum zurzeit 1 Euro je Stunde. Die Höhe ist seit dem Jahr 1992 unverändert – zur Einführung des Euro fand eine Abrundung statt. Demgegenüber sind die Lebenshaltungskosten, die Lohnkosten und die Baukosten, mithin die Kosten des Straßenunterhalts deutlich gestiegen. Insbesondere bei den Preisen für Fahrscheine des ÖPNV ist ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen. Allein seit dem Jahr 2000 ergibt sich eine Preissteigerung für den Einzelfahrschein von rund 133% – der Preis ist also mehr als doppelt so hoch als im Jahr 2000 und beträgt ab dem 1.1.2023 nun 2,10 Euro.

Aus Sicht der Verwaltung steht die immer weiter auseinandergehende Schere zwischen den seit 30 Jahren konstanten Parkgebühren einerseits und den gestiegenen Bau- und Unterhaltungskosten wie auch den ÖPNV-Kosten andererseits nicht nur Wirtschaftlichkeitsaspekten entgegen. Sie setzt durch die hierin zu sehende mittelbare finanzielle Förderung des Parkens falsche Anreize zum Verkehrsverhalten.

Vor dem Hintergrund des Klimaschutzkonzeptes und der Klimaneutralitätsziele der Stadt sind aber genau entgegengesetzte Anreize erforderlich. Ziel muss es sein, den motorisierten Individualverkehr weitestgehend zu minimieren. Dazu kann die Erhöhung der Parkgebühren beitragen.

Für Betrieb und Unterhalt der städtischen Parkhäuser fielen in den letzten drei Jahren folgende Betriebs- sowie Bauunterhaltskosten an:

2019 835.099,- €
2020 872.766,- €
2021 3.057.422,- € (hierin enthalten GBU für Sanierung TG Graben)

Nicht enthalten hierin sind die jährlichen Abschreibungen. Zuletzt sind für die Sanierung der Tiefgarage Graben Kosten in Höhe von 4,2 Mio. € angefallen. Als nächstes steht die Sanierung der TG Museum Georg-Schäfer an. Ersten Schätzungen nach werden sich die Kosten auf 2,5 Mio. € belaufen.

Um die mittelbare Subvention des motorisierten Individualverkehrs zu reduzieren und Anreize zu setzen, die klimafreundliche Alternative ÖPNV bzw. Fahrrad zu nutzen, schlägt die Verwaltung vor, den Kostendeckungsgrad für Stellplätze durch eine deutliche Anhebung der Parkgebühren zu erhöhen.

Konkret vorgeschlagen wird:

1. Parkgebühren Parkgaragen

a) Wechselparker

Für die Parkgaragen wäre eine vollständige Kostendeckung bei einer Gebühr in Höhe von rund 2,60 Euro pro Stunde zu erwarten. Um eine abgeglichene wirtschaftliche Tarifstruktur zwischen oberirdischem und Parkgaragen zu erhalten, wird eine Anpassung auf eine Tarifstruktur empfohlen:

1. Stunde: 2,00 €/h
2. Stunde: 2,00 €/h
3. Stunde: 1,50 €/h
4. Stunde und weitere Stunden: 1,00 €/h

b) Dauerparker

Derzeit liegt der Tarif für Dauerparker bei 72,- € monatlich, welcher auf 90,- € monatlich angehoben werden sollte. Im Zyklus von 3 Jahren überprüft die Verwaltung eigenständig die Tarifstruktur der Dauerparker und gleich diese Dauerparktarife gerundet auf volle Euro gemäß Entwicklung des statistischen Verbraucherpreisindex an die Inflation an.

2. Parkgebühren oberirdisches Parken

a) Innenstadt

Zone I (Innenstadt) umfasst folgendes Gebiet: Gutermann-Promenade – Paul-RummertRing – Am Oberen Marienbach – Fehrstraße – Am Obertor – Niederwerrner Straße –Friedrich-Ebert-Straße – Georg-Schäfer-Straße – Landwehrstraße – Uferstraße. Diese Straßen bilden die Grenze der Zone und liegen selbst innerhalb der Zone.

Gebühr: 2,00 Euro je Stunde. Die Taktung sind 3 Minuten je 10 Cent.

b) Restliches Stadtgebiet

Zone II ist das restliche Stadtgebiet außerhalb der Zone I.

Gebühr: 1,50 Euro je Stunde. Die Taktung sind 4 Minuten je 10 Cent.

3. Erweiterung der Bewirtschaftung

Die Verwaltung schlägt vor, den Spitalseeplatz zukünftig ebenfalls zu bewirtschaften. Dieser Platz bildet eine bewirtschaftungsfreie Insel zwischen der bewirtschafteten Wilhelmstraße und der bewirtschafteten Roßbrunnstraße sowie dem bewirtschafteten ehemaligen Messeplatz. Es ist nicht schlüssig, dass dieser Platz kostenfrei und zeitlich unbeschränkt beparkt werden darf. Für Bewohner können entsprechend des nachgewiesenen Bedarfs Ausnahmen vorgesehen werden (Ausnahmegenehmigungen von der Bewirtschaftung,

Bereiche mit Parkscheibe etc.).

Zu konkreten Auswirkungen der Ausdehnung der Bewirtschaftungsbereiche und der Gebührenerhöhung auf den Verkehr kann aufgrund fehlender gutachterlicher Untersuchung keine Aussage getroffen werden. Erfahrungsgemäß wird es in gewissem Maße zu Verlagerungen in nicht bewirtschaftete Bereiche kommen, insbesondere durch Berufspendler.

Die deutliche Erhöhung könnte im Extremfall bei vollständiger Verlagerung dazu führen, dass in der Innenstadt bewirtschaftete Parkplätze frei bleiben, weil sich die Parker kostenfreie Parkmöglichkeiten in der näheren Umgebung suchen. Dies wird allerdings nur bis zum Erreichen einer gewissen Entfernung der Fall sein.

Die oben vorgeschlagene Erhöhung der Parkgebühren kann durch die ohnehin erforderliche Änderung der Parkgebührenverordnung rechtlich umgesetzt werden. Die tatsächliche Umsetzung muss dann nach und nach in 2023 entsprechend der Vorlaufzeiten für die Umstellung bzw. Neuerrichtung der Parkscheinautoamten und der Beschilderungen erfolgen.

Finanzielle Auswirkungen:

Kosten:

– Parkgaragen:
Für die Umprogrammierung der Parkautomaten sind ca. 3.000,- bis 4.000,- Euro zu veranschlagen.

– Parkscheinautomaten:
Für die Umprogrammierung der bestehenden Parkscheinautomaten sind laut SWG ca. 12.000 Euro zu veranschlagen. Dazu kommen dann noch Kosten für weitere zusätzliche neue Automaten (4 Stück am Spitalseeplatz). Hier ist je Automat mit ca. 5950,00 Euro Anschaffungskosten zzgl. der Kosten für die Erstellung eines Fundaments und den Aufbau durch den Servicebetrieb zu rechnen. Weiterhin sind in die Parkscheinautomaten Handykarten integriert, um diese auszulesen. Für diese sind ca. 12,00 Euro/Monat zu veranschlagen.

– Handy-Parken:
Die Umstellung könnte kostenfrei erfolgen.

– Leerung Parkscheinautomaten:
Das Personal der SWG ist aktuell mit den Leerungen der bestehenden Automaten und den festgelegten Routen in der Innenstadt ausgelastet. Die Änderung der Taktung kann dazu führen, dass die Automaten schneller voll sind und deshalb öfter geleert werden müssen. In diesem Fall würde die SWG ein Angebot über anfallende Mehrkosten erstellen.

– Beschilderung:
Die vorhandene Beschilderung am Spitalseeplatz müsste entsprechend angepasst bzw. neue Beschilderung angebracht werden. Die Kosten belaufen sich nach Schätzungen des Servicebetriebs auf ca. 3500,00 Euro.

Einnahmen:

Durch die Erhöhung der Parkgebühren und die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung werden Mehreinnahmen erzielt. Zu der Höhe kann allerdings keine substantiierte Aussage getroffen werden, da weder über die weitere Inanspruchnahme noch über die Verlagerungen in angrenzende Bereiche gesicherte Zahlen vorliegen.

In den Parkgaragen führt die Anpassung der Parktarife zu einer Verbesserung der Einnahmen um ca. 400.000 Euro.

Das verbleibende Selbstkostendeckungsdefizit reduziert sich damit auf ca. 340.000 Euro je Jahr.

Auswirkungen auf die Umwelt und den Klimawandel:

Der Verkehrssektor hat mit ca. 101.270 t Treibhausgas-Emissionen einen Anteil von rund 11 % am gesamtstädtischen CO2-Ausstoß (Quelle: Controllingbericht des Klimaschutzkonzeptes von 2020). Von 1990 bis 2014 ist der energetische Verbrauch des Verkehrs um 12 % gestiegen, was einem jährlichen Zuwachs von 0,5 % entspricht. Ab 2014 bis 2019 stagniert dieser Wert bzw. ist nur minimal rückläufig. Eine wesentliche Reduktion wird sich hier nur dann ergeben, wenn der motorisierte Individualverkehr (MIV) deutlich reduziert wird. Durch die Erhöhung der Parkgebühren wird die Benutzung des ÖPNV oder des Fahrrades für Besuche in der Innenstadt gegenüber dem motorisierten Individualverkehr attraktiver.

Es wird so ein Anreiz zu ökologisch sinnvollerem Verkehrsverhalten gesetzt. Nach Berechnungen im o.g. Controllingbericht bewirkt eine Steigerung des Fahrradanteils im Stadtgebiet von 13 % auf 20 % bei gleichzeitigem Rückgang des MIV von 59 % auf 52 % eine Einsparung von 45.000 t CO2 pro Jahr (Maßnahme 1.7.11 Radverkehr, Controllingbericht des Klimaschutzkonzeptes, 2020).

Beschlussvorschlag:

1. Die Verordnung über die Parkgebühren in der Stadt Schweinfurt (Entwurf vom 08.12.2022 – Anlage) wird beschlossen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Spitalseeplatz in die Bewirtschaftung mit Parkschein einzubeziehen und geeignete Ausnahmeregelungen für Bewohner vorzusehen.

3. Die Parkgebühren für die Parkgaragen der Stadt Schweinfurt werden wie folgt festgesetzt:
1. Stunde: 2,00 €/h
2. Stunde: 2,00 €/h
3. Stunde: 1,50 €/h
4. Stunde und weitere Stunden: 1,00 €/h
Tarif für Dauerparker 90,00 €/Monat

4. Die Verwaltung wird beauftragt, im Zyklus von 3 Jahren die Tarifstruktur der Dauerparker zu überprüfen und die Dauerparktarife gerundet auf volle Euro entsprechend der Entwicklung des statistischen Verbraucherpreisindex anzupassen.

Bild von Alexander Fox | PlaNet Fox auf Pixabay



© 2fly4 - Alle Angaben ohne Gewähr!
Fotos sind ggf. beispielhafte Symbolbilder!
Kommentare von Lesern stellen keinesfalls die Meinung der Redaktion dar!