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Grundsätzlich gilt „Rechts vor Links“: Veränderte Verkehrsregelungen in Teilen der Schweinfurter Innenstadt

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SCHWEINFURT – Seit 23. Juli 2022 gilt innerhalb des Stadtrings (Landwehrstraße, Gunnar-Wester-Straße, Schultesstraße, Rusterberg, Paul-Rummert-Ring, Am Oberen Marienbach, Fehrstraße, Am Obertor, Niederwerrner Straße und Friedrich-Ebert-Straße) mit Ausnahme der Luitpoldstraße durchgängig Tempo 30.

Für Tempo 30 Zonen gelten besondere Regelungen. Unter anderem gilt für Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone grundsätzlich die Vorfahrtsregel „Rechts vor Links“. Aus diesem Grund wurden die Vorfahrtsregelungen geändert und nicht mehr zulässige Markierungen entfernt.

Dies betrifft insbesondere die neu hinzugekommenen Bereiche Friedrich-Stein-Straße, Wilhelmstaße, Gabelsberger Straße, Feldgasse, Seestraße, Spitalseeplatz, Anton-Jackel-Weg, Roßbrunnstraße, Neutorstraße, An den Schanzen, Neue Gasse und Kornmarkt. Die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Wilhelmstraße/Friedrich-Stein-Straße bleibt zunächst noch erhalten, soll aber ebenfalls noch in diesem Jahr demontiert werden.

Alle Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die geltenden Regelungen zu beachten und an den Kreuzungs- und Einmündungsbereichen besondere Vorsicht walten zu lassen.

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