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Rund um den Marktplatz ist das Abbrennen von Feuerwerk an Silvester und Neujahr verboten

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SCHWEINFURT – Die Silvesterfeierlichkeiten stehen bevor – in diesem Jahr erstmals wieder ohne pandemiebedingte Einschränkungen wie Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen oder Ansammlungsverbote.

Die Stadt Schweinfurt erinnert in diesem Zusammenhang an das bestehende Abbrennverbot von Feuerwerk im Kernbereich der Schweinfurter Innenstadt. Grund für das von der Stadt erlassene Verbot ist der Schutz des historischen Rathauses, das aus dem Jahr 1572 stammt und als eines der bedeutendsten Renaissancegebäude Süddeutschlands gilt.

Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (handelsübliches Silvesterfeuerwerk wie Knaller, Raketen, Böller etc.) ist deshalb über die allgemeinen gesetzlichen Regelungen hinaus auch am 31. Dezember 2022 und am 01. Januar 2023 ganztätig in folgendem Bereich verboten:

Markt, Rückertstraße bis einschließlich der Einmündung Linsengasse, Brückenstraße bis einschließlich der Einmündung Judengasse, Metzgergasse zwischen Spitalstraße und einschließlich der Kreuzung Judengasse, Judengasse zwischen Brückenstraße und einschließlich der Kreuzung Metzgergasse (einschließlich Platz hinter dem Rathaus), Rathausinnenhof.

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Die Stadt Schweinfurt wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern einen guten Start in ein gesundes und friedvolles neues Jahr 2023!

Bild von meineresterampe auf Pixabay

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