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Weitere Maßnahme des Radverkehrskonzeptes umgesetzt: Schelmsrasen und Theodor-Fischer-Platz werden zur Fahrradstraße

Keiler Helles

SCHWEINFURT – Die Stadt Schweinfurt setzt eine weitere Maßnahme des Radverkehrskonzeptes um. In den nächsten Wochen wird die zweite Fahrradstraße Schweinfurts im Schelmsrasen bis über den Theodor-Fischer-Platz eingerichtet.

Hierfür wird der ruhende Verkehr durch Parkmarkierungen geordnet und die Fahrradstraße durch eine gestrichelte Blockmarkierung begrenzt. Zusätzlich werden Fahrbahnpiktogramme und Schilder angebracht. Die Arbeiten erfolgen je nach Wetterbedingungen.

Was ist eine Fahrradstraße?

Fahrradstraßen werden dort eingerichtet, wo viel Radverkehr vorhanden ist, erwartet wird oder gebündelt werden soll. Eine Fahrradstraße ist den Radfahrenden vorbehalten. Sie ist mit einem quadratischen weißen Schild mit einem Fahrrad und der Aufschrift „Fahrradstraße“ sowie Piktogrammen auf der Fahrbahn gekennzeichnet. Das Ende der Fahrradstraße signalisiert ein ähnliches schwarz-weißes, durchgestrichenes Schild. Zusatzzeichen regeln, welcher Kfz-Verkehr die Fahrradstraße befahren darf.

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Warum eine Fahrradstraße?

Die Fahrradstraße ist Teil der geplanten „I-Campus-Route“, die die Innenstadt mit der neuen Ledward-Kaserne verbinden soll. Die I-Campus-Route verläuft über den Spitalseeplatz, Schelmsrasen, Theodor-Fischer-Platz und die Carl-Gustav-Carus-Allee. Sie soll darüber hinaus bis zum künftigen Klimaquartier am Kessler-Field weitergeführt werden. Die Fahrradstraße ist also nur ein erster Schritt in einer ganzen Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung dieser Radroute.

Welche Regeln gelten?

In Fahrradstraßen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, wobei alle Verkehrsteilnehmer ihre Geschwindigkeit an die der Radlerinnen und Radler anpassen müssen. Wo Linienbusse fahren, ist Kfz-Verkehr weiterhin uneingeschränkt zugelassen. Wo keine fahren, ist nur noch Anliegerverkehr zulässig. Das ist durch ein entsprechendes Zusatzschild gekennzeichnet.

Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Radfahrende dürfen nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. Andere Fahrzeuge dürfen Fahrradfahrer überholen. Dies setzt aber voraus, dass dabei der gesetzliche Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann. Die Parkplätze werden mittels Markierung geordnet und bleiben bestehen. Die neue Markierung schafft einen Sicherheitsabstand zwischen parkenden Autos und Fahrradstraße.

Da die Fahrradstraße Vorrang haben soll, wird sie aus der Tempo-30-Zone herausgelöst. Es gilt aber nach wie vor eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Alle Nebenstraßen werden mit einem Stoppschild und einer Haltelinie untergeordnet.

Die Vorteile

Radfahrenden wird verdeutlicht, dass sie Priorität auf dieser Strecke haben und dass sie sich auf einer wichtigen Fahrradroute befinden. Sie dürfen uneingeschränkt nebeneinander fahren, was das Fahren zu zweit oder in der Gruppe attraktiver macht. Durch das Haltegebot an den einmündenden Nebenstraßen wird die Sicherheit des Radverkehrs erhöht.

Eine durchgängige deutliche Attraktivitätssteigerung auf der I-Campus-Route ist das Ziel. Es ist aber erst dann vollständig erreichbar, wenn auch die anderen Streckenabschnitte und Straßenquerungen entlang dieser Route aufgewertet werden, was mit erheblichen baulichen und finanziellen Aufwendungen verbunden ist. Die Planungen hierfür laufen aktuell.

 



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