Wichtiger Hinweis: Erstattung von Schulwegkosten – Frist für Anträge endet am 31. Oktober 2024
LANDKREIS SCHWEINFURT – Das Landratsamt Schweinfurt erinnert alle betroffenen Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern daran, dass Anträge auf Erstattung der Fahrtkosten für das Schuljahr 2023/2024 bis spätestens 31. Oktober 2024 eingereicht werden müssen. Nach Ablauf dieser Frist können Anträge aufgrund der gesetzlichen Ausschlussfrist nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Fahrtkostenerstattung gilt für Schülerinnen und Schüler ab der 11. Klasse weiterführender Schulen sowie für jene, die eine öffentliche oder staatlich anerkannte Berufsschule, Berufsfachschule, Fachoberschule oder Berufsoberschule besucht haben. Voraussetzung ist, dass der Schulweg (einfache Strecke) mehr als drei Kilometer beträgt und die nächstgelegene Schule besucht wurde. Der Eigenanteil liegt bei 320 Euro pro Schüler, jedoch maximal bei 490 Euro pro Familie pro Schuljahr.
Anträge können telefonisch unter den Nummern 09721/55-445 oder 09721/55-689 angefordert werden. Rückfragen beantwortet das Landratsamt ebenfalls unter diesen Telefonnummern.
Die vollständig ausgefüllten Anträge müssen zunächst im Schulsekretariat zur Überprüfung und Bestätigung des Schulbesuchs sowie etwaiger Fehltage vorgelegt werden. Anschließend sind die Anträge mit den Originalfahrkarten und Zahlungsnachweisen an folgende Adresse zu senden:
Landratsamt Schweinfurt, Sachgebiet Kreisentwicklung (Schülerbeförderung), Schrammstraße 1, 97421 Schweinfurt.
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